Die Gesetze der meisten Rechtsordnungen der Welt weisen dem Schöpfer und den nachfolgenden Inhabern (zusammengenommen die "Inhaber") automatisch ausschließliche Urheberrechte und verwandte Schutzrechte (wie unten definiert) am ursprünglichen Werk und/oder an einer Datenbank zu (zusammengenommen das "Werk").
Bestimmte Inhaber möchten diese Rechte an einem Werk aufgeben, um zu einer Allmende von schöpferischen, kulturellen und wissenschaftlichen Werken ("Allmende") beizutragen, auf die die Öffentlichkeit verlässlich und ohne Furcht vor späteren Ansprüchen aus Rechtsverletzungen aufbauen und die sie so frei wie möglich und in jedweder möglichen Form und für beliebige Zwecke, einschließlich umfassend kommerzieller Zwecke, verändern, in andere Werke einbinden, wiederverwenden und weiterverbreiten kann. Diese Inhaber mögen etwa deshalb zur Allmende beitragen, weil sie das Ideal einer freien Kultur und die weitere Erzeugung von kreativen, kulturellen und wissenschaftlichen Werken fördern wollen oder, um Reputation oder eine weitere Verbreitung ihres Werkes auch durch die Nutzung und Bemühungen anderer zu erreichen.
Wegen dieser und/oder anderer Zwecke und Beweggründe und ohne jegliche Erwartung einer zusätzlichen Gegenleistung oder Kompensation entschließt sich die Person, die CC0 mit einem Werk verknüpft (der bzw. die "Erklärende"), soweit sie Inhaberin von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten an dem Werk ist, aus freien Stücken, CC0 auf das Werk anzuwenden und das Werk zu den darin enthaltenen Bedingungen und im Bewusstsein ihrer Urheberrechte und verwandten Schutzrechte am Werk sowie der Bedeutung und der beabsichtigten Rechtsfolgen von CC0 auf diese Rechte öffentlich zu verbreiten.
Ein unter CC0 bereitgestelltes Werk kann urheberrechtlich und durch dem Urheberrecht verwandte Rechte geschützt sein ("Urheberrecht und verwandte Schutzrechte"). Zu den Urheberrechten und verwandten Schutzechten gehören insbesondere:
Im größtmöglichen rechtlich zulässigen Umfang, jedoch nicht im Widerspruch zum anwendbaren Recht, verzichtet der/die Erklärende hiermit offen, vollständig, dauerhaft, unwiderruflich und bedingungslos auf alle Urheberrechte und verwandten Schutzrechte des/der Erklärenden und der zugehörigen Ansprüche und Klagegründe, unabhängig davon, ob diese zum jetzigen Zeitpunkt bekannt sind oder nicht (einschließlich bestehender und zukünftiger Ansprüche und Klagegründe), am Werk und zwar (i) für alle Territorien weltweit, (ii) für die maximale nach anwendbarem Recht bzw. völkerrechtlicher Vereinbarung vorgesehene Schutzdauer (einschließlich künftiger Verlängerungen), (iii) in allen derzeitigen und künftigen Medien und für jedwede Anzahl an Exemplaren und Kopien und (iv) hinsichtlich jedweder Zwecke einschließlich, aber nicht beschränkt auf kommerzielle Zwecke, Werbezwecke und Zwecke der Verkaufsförderung ("Verzicht"). Der/die Erklärende erklärt den Verzicht zugunsten jedes Mitglieds der Öffentlichkeit insgesamt und zum Nachteil der Erben und Rechtsnachfolger des/der Erklärenden mit der uneingeschränkten Absicht, dass dieser Verzicht weder der Möglichkeit zum Widerruf noch zur Anfechtung, Aufhebung oder Kündigung oder einer anderen rechtlichen oder wiederherstellenden Maßnahme unterliegt, die die ungestörte Nutzung des Werks durch die Öffentlichkeit im Sinne der ausdrücklichen Zweckerklärung des/der Erklärenden vereiteln würde.
Sollte irgendein Teil des Verzichts aus irgendeinem Grund nach anwendbarem Recht als ungültig oder unwirksam beurteilt werden, so soll der Verzicht im größtmöglichen rechtlich zulässigen Umfang unter Berücksichtigung der ausdrücklichen Zweckerklärung des/der Erklärenden aufrechterhalten werden. So weit eine etwaige Beurteilung des Verzichts wie vorgenannt dann reicht, gewährt der/die Erklärende hiermit zusätzlich jeder davon betroffenen Person eine lizenzkostenfreie, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare, nicht- ausschließliche, unwiderrufliche und bedingungslose Lizenz zur Wahrnehmung des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte der/des Erklärenden am Werk, und zwar (i) für alle Territorien weltweit, (ii) für die maximale nach anwendbarem Recht bzw. völkerrechtlicher Vereinbarung vorgesehene Schutzdauer (einschließlich künftiger Verlängerungen), (iii) in allen derzeitigen und künftigen Medien und für jedwede Anzahl an Exemplaren und Kopien und (iv) für jedweden Zweck einschließlich kommerzieller Zwecke, Werbezwecke und Zwecke der Verkaufsförderung (nachstehend als "Lizenz" bezeichnet). Die Lizenz gilt als ab dem Tag wirksam, an dem der/die Erklärende CC0 auf das Werk angewandt hat. Sofern ein Bestandteil der Lizenz aus irgendeinem Grund als nach anwendbarem Recht ungültig oder unwirksam beurteilt werden sollte, so soll sich die betreffende teilweise Ungültigkeit oder Unwirksamkeit nicht auf die Gültigkeit der übrigen Lizenz auswirken, und für diesen Fall versichert der/die Erklärende, dass er/sie weder (i) ein ihr oder ihm verbleibendes Urheberrecht und verwandtes Schutzrecht am Werk ausüben noch (ii) damit zusammenhängende Ansprüche und Klagegründe in Bezug auf das Werk geltend machen wird, soweit all dies in irgendeiner Weise der ausdrücklichen Zweckerklärung des/der Erklärenden entgegensteht.